Web library
Gesetz, wodurch die Vorschriften des zweiten Hauptstückes des allgemeinen bürgerl. Gesetzbuches über das Eherecht für Katholiken wieder hergestellt, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen der Katholiken den weltlichen Gerichtsbehörden überwiesen und Bestimmungen über die bedingte Zulässigkeit der Eheschließung vor weltlichen Behörden erlassen werden
Abstract
19. Stück vom 26. Mai